Dem Vorstand obliegt die Leitung des Universitätsklinikums Bonn. Ihm gehören an:
Prof. Dr. Michael Lentze, Ärztlicher Direktor und Vorsitzender; Universitätsprofessor
Prof. Dr. Andreas Hoeft, Stellv. Ärztlicher Direktor ; Universitätsprofessor
Prof. Dr. Thomas Klockgether, Dekan der Medizinischen Fakultät; Universitätsprofessor
Dr. Hans-Jürgen Hackenberg, Kaufmännischer Direktor
Alexander Pröbstl, Pflegedirektor
Rechtliche Verhältnisse
Das Klinikum der Universität Bonn (Universitätsklinikum) ist laut Verordnung über die Errichtung des Klinikums Bonn der Universität Bonn (VO) seit dem 1. Januar 2001 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Satzung des Universitätsklinikums wurde gemäß § 7 Abs. 2 der VO am 6. Februar 2001 erlassen.
Organe des Universitätsklinikums sind gemäß § 3 der VO der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte befinden sich im rechtlichen Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie werden jedoch dem Universitätsklinikum Bonn gemäß § 1 der VO zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt (wirtschaftliches Eigentum).
Die Geschäftsstelle des Vorstandes ist gem. Geschäftsordnung als Stabsstelle dem Kaufmännischen Direktor zugeordnet.