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Adressenangaben der kursiv geschriebenen Stellen im Anhang
A
Aushilfsstellen
Für Bewerbungen studentischer Aushilfen ist die leitende Pflegekraft, d.h. die Oberschwester, der jeweiligen Klinik zuständig. www.ukb.uni-bonn.de/Dekanat/Institute und Kliniken
Ausländische Studierende
Informationen und Hilfen für ausländische Studierende bietet die Beratungs- und Anlaufstelle für internationale Studierende im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, Sprechzeiten nach Vereinbarung, Dr. Stephanie Alvino, Tel. 287-11534 oder stephanie.alvino@ukb.uni-bonn.de.
Seit einigen Jahren gibt es eine Gleichstellung von deutschen und EU-Studierenden. Informationen und Hilfen für ausländische Studierende, einschließlich Sprachkurse, bietet das Dezernat für Internationale Angelegenheiten der Uni Bonn an. s.a. Erasmus
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B
BaföG
Das BaföG-Amt befindet sich im Gebäude der Nassemensa, in dem sich auch der AStA befindet. Bescheinigungen für das BaföG-Amt werden vom Studiendekanat ausgestellt. Bitte bringen Sie dazu alle bisher erworbenen Leistungsnachweise in Original und Kopie sowie (falls bereits vorhanden) das Physikumszeugnis (ebenfalls in Original und Kopie) mit.
Bescheinigungen
s. Empfehlungsschreiben
Beurlaubung
Wer aus wichtigem Grund sein Studium unterbrechen will oder muss, kann beim Studentensekretariat eine Beurlaubung beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des Studentensekretariates. Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist kein Beurlaubungsgrund. Eine Promotion kann unter bestimmten Umständen ein Beurlaubungsgrund sein. Nähere Infos dazu erhalten Sie beim Medizinischen Dekanat.
In einigen Fällen wird eine Bestätigung der Fakultät benötigt. Die zuständige Stelle für die Bearbeitung der Anträge in den verschiedenen Fällen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
| Fall | Bearbeitung durch |
| Studienförderlicher Auslandsaufenthalt | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
| Studienförderliche praktische Tätigkeit | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
| Wirtschaftliche Notlage | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
| Zweites Staatsexamen | Studiendekanat (PJ-Büro) |
| Tätigkeit als Vorsitzender, Stellvertreter oder Kassenwart einer Fachschaft | Med. Dekanat |
| Promotion | Med. Dekanat |
Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung für einen Studienplatz in Medizin zum 1. Semester über die ZVS. Studiengangunterbrecher und Inhaber eines Teilstudienplatzes müssen sich auch für höhere Fachsemester bei der ZVS bewerben. Studenten, die bisher außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind oder waren wenden sich ebenfalls an die ZVS. Bewerbungen über die ZVS richten sich aber immer nur auf einen Studienplatz für das erste Semester. Davon unabhängig kann jedoch bei der Einschreibung die Einstufung in ein höheres Semester beantragt werden, wenn anzurechnende Studienleistungen (früheres Studium, Auslandsstudium, verwandtes Studium = sog. Quereinstieg) dies begründen. Die Anerkennung von Studienleistungen nimmt das Landesprüfungsamt vor. Die Anerkennung der Approbation, auch ausländischer Ärzte, erfolgt durch den Regierungspräsidenten. Bei der ZVS kann ein Info-Heft angefordert werden, in dem umfassende Erläuterungen und ein Bewerbungsformular enthalten sind. Studenten höherer Semester, ausländische EG-Bürger, Bildungsinländer (Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) und im Inland wohnende Bewerber aus den EWR-Staaten richten Bewerbungen direkt an das Studentensekretariat der Universität Bonn. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze hängt aufgrund der Zulassungsbeschränkung im Fach Medizin (bis zum PJ) vom jeweiligen Schwundfaktor (Anzahl der zurückgemeldeten Studenten ist niedriger als die für dieses Semester festgelegte Ausfüllgrenze) ab. Die Studienplätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:
1. Bewerber, die zusätzlich zur Einstufung in ein höheres Semester eine Zulassung über die ZVS erhalten haben
2. Ortswechsler (innerhalb der BRD) oder Studienunterbrecher
3. Quereinsteiger
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D
Die gleichzeitige Einschreibung für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur dann möglich, wenn dies für einen berufsqualifizierenden Abschluss zwingend erforderlich ist. Bewerbungen sind an das Studentensekretariat zu richten. Dies kann auch Informationen über mögliche Kombinationen geben.
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E
Empfehlungsschreiben
Empfehlungsschreiben und Studienbescheinigungen für Auslandsfamulaturen, Auslandstertiale des PJ, für das Ausländeramt u.ä. stellt das Studiendekanat aus. Studienausweis des aktuellen Semesters, Prüfungszeugnisse und Leistungsnachweise seit der letzten abgelegten Prüfung sind in Original und Kopie im Büro für studentische Angelegenheiten vorzulegen.
Erasmus-Programm
Priv.-Doz. Dr. Walter Bruchhausen, Medizinhistorisches Institut, betreut als ERASMUS-Fachkoordinator der Medizinischen Fakultät das Erasmus-Programm .
Erste-Hilfe-Kurs
Für die Zulassung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird der Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses benötigt. Sie werden vom DRK, Malteser-Hilfsdienst u.ä. angeboten. Der Erste-Hilfe-Kurs kann vor dem Studium oder während des vorklinischen Studienabschnittes absolviert werden, wobei er höchstens drei Jahre vor dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt worden sein darf.
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F
Für die Facharztausbildung, auch ausländischer Bewerber, ist die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zuständig. Die Anerkennung ausländischer Approbationen erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Wichtig bei der Bewerbung ausländischer Ärzte ist, dass sie neben ausreichenden Sprachkenntnissen auch einen Finanzierungsnachweis für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland erbringen. Bewerbungen für eine Facharztausbildung sind an die entsprechende Klinik zu richten. Die Adressen sind unter www.ukb.uni-bonn.de/dekanat abzurufen.
Famulatur
Bewerbungen für Famulaturplätze sind an den jeweiligen Instituts- oder Klinikleiter zu richten, s. www.ukb.uni-bonn.de/Dekanat/Institute und Kliniken. Für die Anerkennung, auch von Auslandsfamulaturen, ist das LPA zuständig. Genauere Informationen zum Ablauf und zur Dauer sind über das LPA erhältlich. Studienbescheinigungen und Transcripts of Records, wie sie für Auslandsfamulaturen oft benötigt werden, sind im Büro für studentische Angelegenheiten des Studiendekanats erhältlich. Die Formblätter für die Bescheinigung von Famulaturen finden Sie hier.
Fortbildungsveranstaltungen
Informationen über Veranstaltungen sind auf den homepages der einzelnen Kliniken und Institute zu finden unter www.ukb.uni-bonn.de/Dekanat/Institute und Kliniken.
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G
Gasthörerstatus
Gasthörer können auf Antrag zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Gasthörer werden nicht eingeschrieben. Ihre Registrierung wird daher auch nicht zu den Einschreibungsfristen vorgenommen, sondern etwa Anfang bis Ende Oktober für das WS, bzw. Anfang bis Ende April für das SS. Gasthörer sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben und Prüfungen abzulegen, können aber nach Absprache mit dem Dozenten Bescheinigungen über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Die Bewerbung für Gasthörerschaft ist an das Studentensekretariat zu richten. Weitere Informationen unter www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Gasthoerer
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I
Impfungen
Untersuchung der Studierenden auf Hepatitis B und C, Impfung gegen Hepatitis B lt. Erlass des MSWF vom 09.03.1999
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K
Krankenpflegepraktikum
Vor Studienbeginn oder während des vorklinischen Studienabschnittes ist ein dreimonatiger (90-tägiger) Krankenpflegedienst abzuleisten. Der Nachweis darüber ist bei der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung zu führen. Die Formulare für die Bescheinigung finden Sie hier.
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L
Lateinkenntnisse
Lateinkenntnisse werden für das Medizinstudium nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Kursus der Medizinischen Terminologie im Anfang des Studiums ist auch für Studenten mit Lateinkenntnissen obligatorisch.
Leistungsnachweise und Studienbescheinigungen für Auslandsaufenthalte, Ausländerbehörden und das BaföG-Amt werden im Studiendekanat ausgestellt. Der aktuelle Studienausweis, Prüfungszeugnisse und die Scheine seit der letzen abgelegten Prüfung sind in Original und Kopie vorzulegen.
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P
PJ
Informationen zum Praktischen Jahr (PJ)
Postgraduierte
s. Facharztausbildung
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Q
Quereinstieg
Inländer bewerben sich für höhere Fachsemester direkt an der Hochschule. Bewerbungen gehen an das Studentensekretariat. der Universität Bonn Dabei gibt es Unterschiede in den Prioritäten.
1. Priorität: Die Studierenden brauchen eine Bescheinigung vom LPA über anrechenbare Fachsemester bei verwandten Studiengängen, Auslandsstudium und Teilstudienplätzen. Die Anzahl der anrechenbaren Fachsemester ist bei der Prioritätsfrage unerheblich. Es müssen ca. zwei scheine neben dem Schein Medizinische Terminologie und eine ZVS-Zulassung für das erste Fachsemester vorhanden sein. Die ZVS-Zulassung ist nicht verbindlich, aber sinnvoll. Quereinsteiger mit einer Anerkennung vom LPA aber ohne ZVS-Zulassung können sich direkt an der Universität bewerben, haben aber die letzte Priorität.
2. Priorität: Hochschulwechsler und Studienunterbrecher. Auch für Studienunterbrecher gilt, eine erneute Bewerbung für eine ZVS-Zulassung ist zu empfehlen. Die Chancen werden dadurch erhöht. Bereits geleistete Studienanteile müssen auch hier vom LPA anerkannt werden.
3. Priorität: Bewerber mit angerechneten Fachsemestern ohne ZVS-Zulassung für das erste Semester und Externe. In Bonn werden Externe, d.h. Studierende anderer Fachrichtungen, in der Regel nur für das Biologie- und Physikpraktikum zugelassen. Die Zulassung Externer Studierender liegt im Ermessen des jeweiligen Institutsleiters. Als Studienunterbrecher gelten Studierende, die mindestens ein Semester in Medizin exmatrikuliert waren. Sie können sich nur bei der ZVS erneut bewerben, falls sie an keiner deutschen Universität im Fach Medizin eingeschrieben sind. Eine Ausnahme bilden Teilstudienplätze, die im allgemeinen bis zum Ende der Vorklinik vergeben werden. Die Teilstudienzeit gilt als Wartezeit.
s. auch Bewerbung
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R
Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags durch das vom Studentensekretariat vorbereiteten Überweisungsformular. Die Fristen sind auf der Internetseite der Uni Bonn unter Termine und Fristen zu finden. Beim Studienfach Medizin droht der Verlust des Studienplatzes, wenn der Rückmeldetermin nicht eingehalten wurde. Weitere Einzelheiten zum Rückmeldeverfahren sind den Unterlagen zu entnehmen, die die Studierenden vom Studentensekretariat erhalten.
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S
Stipendien
Über die Vergabe von Stipendien informiert das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Nassestraße 8, 53113 Bonn. Auslandsaufenthalte, auch Famulaturen und PJ-Tertiale, unterstützen der bvmd und DAAD.
Studienaufbau
Kurzinformation zum Fach
Vor Studienbeginn oder während des Studienabschnitts I (ehem. Vorklinik) bis zur Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind eine Ausbildung in erster Hilfe und ein dreimonatiger Krankenpflegedienst abzuleisten. Zivildienst wird u.U. anerkannt.
Gliederung des Humanmedizinstudiums:
- Erster Studienabschnitt von zwei Jahren (4 Semester), Abschluss mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
- Zweiter Studienabschnitt I (klinisch-theoretisch) von einem Jahr (2 Semester).
- Zweiter Studienabschnitt II (klinisch-praktisch) von zwei Jahren (4 Semester).
- Zweiter Studienabschnitt III : Praktisches Jahr an den Unikliniken, in einem Lehrkrankenhaus oder einer allgemeinmedizinischen Lehrarztpraxis,
Abschluss mit dem Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung.
Genauere Informationen sind im Studiendekanat, bei der Zentralen Studienberatung und beim Berufsinformationszentrum (BIZ) des Arbeitsamtes erhältlich.
Studienbeiträge
In einigen Fällen wird eine Bestätigung der Fakultät benötigt. Die zuständige Stelle für die Bearbeitung der Anträge in den verschiedenen Fällen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
| Fall | Bearbeitung durch |
| Mitglied als gewählter Vertreter der Fachschaft | Med. Dekanat |
| Studienzeitverlängernde Auswirkung einer Behinderung oder schweren Erkrankung | Amtsarzt oder Vertrauensarzt (Dr. Packbier)
Ø Bescheinigung/Gutachten
Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten)
Ø Entgegennahme & Bearbeitung von Antrag und Gutachten |
| Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz in zeitlich unmittelbarer Nähe zur Abschlussprüfung | Studiendekanat (Büro f. stud. Angelegenheiten) |
Praxis- oder Auslandssemester
(z.B. ERASMUS) | Studiendekanat (Erasmus-Büro)
Ø Bestätigung direkt an Studentensekretariat |
| PJ (2 Semester) | Studiendekanat (PJ-Büro)
Ø zentrale Meldung per Liste an Studentensekretariat |
- In einigen besonderen Einzelfällen (z.B. verspätete Zulassung von Nachrückern oder Wartezeiten wg. begrenzter Kurskapazitäten) ist u. U. eine Rückerstattung der Studienbeiträge möglich. Entsprechende Anträge richten Sie bitte an das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.
Studienplatztausch
s. auch Bewerbung; beim Tausch mit einem Tauschpartner ist im jeweiligen Studentensekretariat der Studienplatztausch zu beantragen. Wichtige Vorbedingungen sind Semestergleichheit und Scheingleichheit. Zulassung über Studienplatztausch liegt in der Maßgabe des Studentensekretariats. Es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen unter www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienplatztausch. Adressen für den Studienplatztausch: www.koeln-online.de/vsb und www.rcds.de
Studienortwechsel
Wer die Hochschule wechseln will, muss sich ca. 4 – 5 Monate vor dem Semesterbeginn an der Zielhochschule nach der aktuellen Zulassungslage und den Bewerbungs- und Einschreibungsfristen erkundigen. Das Informationsheft, das die aktuelle Zulassungslage für die Fächer an der Universität Bonn beschreibt, und alle Termine und Fristen angibt, ist etwa ab Anfang Juni, bzw. ab Anfang Dezember beim Studentensekretariat oder bei der Zentralen Studienberatung erhältlich. Weitere Informationen unter www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienplatztausch.
Stundenpläne
Studienabschnitt I
Studienabschnitt II (Klinischer Studienabschnitt)
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T
Termine/Fristen
- PJ-Termine, siehe PJ-Info
- PJ-Tertiale werden durch Aushang im Studiendekanat bekannt gegeben, siehe PJ-Info
- dies academicus jeweils 1. Mittwoch im Mai bzw. Dezember
- Semesterbeginn des Sommersemesters Anfang April, des Wintersemesters Anfang Oktober
- Semesterferien beginnen ca. Mitte Februar, bzw. Anfang August,
- genaue Termine s. www.uni-bonn.de/studium/termine-und-fristen
Nebenfach Medizinische Teilgebiete
Die Medizinische Fakultät bietet Studierenden anderer Fakultäten der Universität Bonn an, Theoretische Medizin im Nebenfach zu studieren und zwar nach Maßgabe des für das Nebenfach-Studium erstellten Programms. Für die Anerkennung als Nebenfach und die Prüfungsmodalitäten gelten die Bestimmungen der Studienordnung im Hauptfach.
Verfahren: Nach der Einschreibung im Studentensekretariat im Nebenfach für Theoretische Medizin trägt man sich unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über die Einschreibung (Studentenausweis, Studienbescheinigung) zusätzlich in einer im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät geführten Liste ein und gibt eine Erklärung über die Schweigepflicht ab. Auf Wunsch wird eine Bescheinigung über die Eintragung erstellt
Tutorenprogramme
Veranstaltungen von Studierenden für Studierende können im Rahmen des Aktionsprogramms "Qualität der Lehre" finanziell unterstützt werden. Entsprechende Anträge sind an das Studiendekanat zu richten.
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U
USMLE
Anmeldungen zum amerikanischen Staatsexamen können im Studiendekanat gegengezeichnet werden.
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W
Z
Zweithörer
Eingeschriebene Studenten anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, auf Antrag als Zweithörer zugelassen zu werden. Einen Antrag auf Zulassung zur Zweithörerschaft ist im Studentensekretariat erhältlich. Vorab sollte aber mit dem betreffenden Instituts- oder Klinikleiter geklärt werden, ob Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen sind unter www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Zweithoerer zu finden.
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| Adressenliste | Zuständigkeit |
Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstraße 31
40474 Düsseldorf
Tel. 0211-43020
www.aekno.de | ärztliche Weiterbildung; Facharztausbildung |
AStA
Nassestraße 11
53113 Bonn
Tel 0228-737030 / -36
www.asta-bonn.de |
- Studierendenunterstützung
- Rechtsberatung
- Sozialberatung
- Studiticketrückerstattung
- Beglaubigungen
- Unisport u.a.
|
Bezirksregierung Köln
Dezernat 24
50606 Köln
Tel 0221-1472533/2539
www.bezreg-koeln.nrw.de | Anerkennung ausländischer Approbationen |
bvmd
Kennedyallee 91-103
53175 Bonn
e-mail: info@bvmd.de
www.bvmd.de |
- Famulantenaustausch
- Forschungsaustausch
- PJ im Ausland etc.
|
DAAD
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel 0228-8820 www.daad.de | Stipendien |
Dekanat Med. Fakultät
Sigmund-Freud-Straße 25
53127 Bonn
0228-287-19200 / -19201
e-mail: med-deka@ukb.uni-bonn.de www.ukb.uni-bonn.de/dekanat | Promotionsangelegenheiten |
Dezernat für Internationale Angelegenheiten
Uni Bonn
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Tel 0228-73-5951
e-mail:austauschprogramme@uni-bonn.de
www.uni-bonn.de/einrichtungen/international-office |
- Information und Beratung zu Studium und Praktikum im Ausland
- organisatorische und formale Betreuung des Erasmus-Programms
- Auszahlung der Erasmus-Förderung
- Betreuung ausländischer Studierender
- Sprachkurse
|
Erasmus-Büro
Med. Fakultät
Katja Ryffel, Martina Niesen
Sigmund-Freud-Straße 25
53127 Bonn
Tel. 0228-287-14676
Fax 0228-287-15076
e-mail: erasmus@ukb.uni-bonn.de | Erasmus-Angelegenheiten |
Fachschaft Medizin Klinik
Lehrgebäude
Sigmund-Freud-Straße 25
53127 Bonn
Tel 0228-287-15991
e-mail: fsmed-klinik@uni-bonn.de
http://www.fs-medizin.uni-bonn.de/ |
- Med-Info
- Skripte, Fragensammlungen
- bvmd-Sprechstunde u.a.
|
Fachschaft Medizin Vorklinik
Nußallee 10
53115 Bonn
Tel 0228-73-2316
e-mail: fsmed-vorklinik@uni-bonn.de
http://www.fs-medizin.uni-bonn.de/ |
- Erstsemesterinfo
- Fragensammlungen u.a.
|
Landesprüfungsamt
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Tel 0211-475-0
www.lpa-duesseldorf.nrw.de | Anerkennung von Studienleistungen, Krankenpflegepraktikum und Famulaturen |
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Lennestr. 6
53113 Bonn
Tel 0228-5010
www.kmk.org | Stipendien |
Studentensekretariat
Uni Bonn
Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn
Tel 0228-73-7310 / -12
www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat.html |
- Bewerbung
- Rückmeldung
- Studienplatztausch
- Urlaubssemester
- Zweit- und Gasthörer
|
Studentenwerk
Nassestraße 11
53113 Bonn
Tel 0228-73-7101 www.studentenwerk-bonn.de |
- BaföG
- Studieren mit Kind
- Wohnen
|
Studiendekanat Med. Fakultät
Sigmund-Freud-Straße 25, Haus 23
53127 Bonn
Tel. 0228-287-15851 / -19170
Fax: 0228-287-15076
e-mail: studiendekanat@ukb.uni-bonn.de
www.ukb.uni-bonn.de/studiendekanat |
- allgemeine Beratung
- Erasmus-Programm
- PJ-Angelegenheiten
- Studienbescheinigungen und Empfehlungsschreiben für Auslandsaufenthalte
- Beratungs- und Anlaufstelle für ausländische Studierende
|
Zentrale Studienberatung
Uni Bonn
Poppelsdorfer Allee 49
53115 Bonn
Tel 0228-73 - 7080
e-mail: zsb@uni-bonn.de
www3.uni-bonn.de/studium/beratung/zentrale-studienberatung | Informationen und Beratung zu
- Studienangebot und Voraussetzungen
- Zulassung und Bewerbung
- Studieninhalte und -anforderungen
- Studienwahl
- Gestaltung des Studiums
- Fachwechsel oder -änderung
- Studienabbruch
- Praktika und Berufsmöglichkeiten
- Zusatzqualifikationen, Aufbau- und Weiterbildungsmöglichkeiten
|
ZVS
Postfach 8000
44128 Dortmund
Tel 0231-1081-0 oder 0231-1081 (Bewerberberatung)
www.zvs.de | Bewerbung für Studienplatz/Teilstudienplatz |
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